05.02.2012 ::  Druckversion
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Kündigung der Mitgliedschaft:

Eine Kündigung der Mitgliedschaft zum Jahresende ist jeweils bis 30.09. nur schriftlich (EMail, Fax, Brief) an die Geschäftsstelle der Sektion zu richten. Jede Kündigung wird grundsätzlich schriftlich bestätigt.

 

Übertritt in eine andere Sektion:

Wenn Sie die Sektion, in der Sie bereits Mitglied sind, wechseln möchten,
ist dies zu jedem beliebigen Zeitpunkt des Jahres möglich. 

Folgendes ist dabei zu beachten:

Sie müssen die Mitgliedschaft in Ihrer bisherigen Sektion schriftlich kündigen. Der Jahresbeitrag des laufenden Jahres ist jeweils an die bisherige Sektion zu bezahlen.

Sie erhalten dann eine Kündigungsbestätigung von der bisherigen Sektion.

Zur Aufnahme in die neue Sektion senden sie bitte folgende 3 Unterlagen vollständig an die künftige Sektion:

  • Kündigungsbestätigung der bisherigen Sektion
  • Mitgliedsausweis der bisherigen Sektion des laufenden Jahres
  • Aufnahmeantrag der künftigen Sektion

Wenn diese Unterlagen vollständig vorliegen, werden Sie von ihrer künftigen Sektion aufgenommen und erhalten von dieser umgehend einen neuen Mitgliedsausweis ausgestellt. Da Sie diesen bei der bisherigen Sektion schon bezahlt haben, ist für das laufende Jahr kein Beitrag bei der neuen Sektion zu entrichten.

 

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Zuletzt geändert:  08.03.2008
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