1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-- je Person und Ereignis: Erstattet die Kosten bis € 25.000,-- für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.
2. Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.
3. 24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/6 24 24 – 393 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport
4. Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG): Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personenschäden mit bis zu € 1.500.000,-- oder aus Sachschäden mit bis zu € 150.000,--, sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach § 2 Nr. 1 bis 3 VB ASS 2007 ergeben.
Geltungsbereich: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe § 2 VB ASS 2007) – ausgenommen ist u.a. die Ausübung von Alpinsport im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe § 3 VB ASS 2007).
Die genauen Versicherungsbedingen entnehmen Sie bitte dem Flyer „Versicherungsbedingungen 2007“
Hier können Sie sich die aktuellen Dokumente, die in Verbindung mit Ihrer DAV-Mitgliedschaft bestehen, downloaden:
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