Hüttenordnung Schwabenhaus:
1. Allgemeines
Das „Schwabenhaus“ ist eine allgemein zugängliche Selbstversorgerhütte der Sektion Schwaben des Deutschen Alpenvereins. Zutritt haben sowohl Mitglieder der Sektion als auch Mitglieder anderer Sektionen und Nichtmitglieder. Dabei wird bei Voranmeldung folgende Reihenfolge berücksichtigt:
Gruppen und Mitglieder der Sektion Schwaben haben bis 01. August jeden Jahres ein Belegungsvorrecht für das kommende Jahr gegenüber Mitgliedern anderer Sektionen und Nichtmitgliedern.
Gruppen der Städte Böblingen und Sindelfingen wird Mitgliederstatus bei der Belegung eingeräumt.
Weihnachts-, Faschings- und Osterferien werden grundsätzlich für Familien mit schulpflichtigen Kindern freigehalten und können nur an Gruppen vergeben werden, wenn diese Termine bis 12 Wochen vor Ferienbeginn nicht von Familien der Sektion vorreserviert werden.
2. Anmeldung/Bestätigung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich bei der Geschäftsstelle der Sektion Schwaben, Georgiiweg 5, 70597 Stuttgart. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingang berücksichtigt.
Die Reservierung ist erst nach Erhalt einer schriftlichen Bestätigung durch die Sektion Schwaben verbindlich.
3. Hausverwalter
Die Betreuung des Schwabenhauses erfolgt durch die von der Sektion Schwaben bestellte Verwalterin, z. Zt. Frau Gertrud Paterno, Tel: 0043/664-4552013.
Diese hat folgende Aufgaben:
1. Vor Ankunft der Gruppen Heizung einschalten
2. Einweisung der Gruppen incl. Schlüsselübergabe
3. Regelmäßiger Kontrolldienst
4. Abnahme des Hauses vor Abreise
5. Endreinigung von Küche, Sanitärräumen (Duschen/WC), Flure, Treppenhaus
6. Heizungsanlage zurückdrehen
7. Bei Bedarf Bettwäsche ausgeben und abrechnen
8. Getränke ausgeben und abrechnen
4. Getränkebezug
Alle Getränke sind ausschließlich über das Haus zu beziehen.
5. Hüttendienst
¨ Dem Hüttendienst obliegt die Überwachung und Einhaltung dieser Hüttenordnung. Er kann bei Verstößen einen Hüttenverweis erteilen.
¨ Wird die Hütte nur von einer Gruppe belegt, so übernimmt der Leiter dieser Gruppe den Hüttendienst.
¨ Sind mehrere Gruppen gleichzeitig auf der Hütte, erfolgt die Einteilung des Hüttendienstes durch die
Hausverwalterin bzw. den Beauftragten der Sektion Schwaben.
Besondere Aufgaben des Hüttendienstes sind:
¨ Einweisung in die Reinigungsarbeiten und Überwachung der Hüttenreinigung
¨ Überwachung der Hüttenruhe
¨ Schließen sämtlicher Fenster und Außentüren beim Verlassen der Hütte
¨ Aufräumen der Tische und Stühle vor dem Haus (unter das Vordach am Eingang)
¨ Vor Abreise Hüttendurchgang mit Hausverwalter
6. Meldevorschriften
Jeder Besucher ist verpflichtet, sich gemäß dem österreichischen Meldegesetz an- und abzumelden. Meldezettel liegen auf der Hütte aus. Die ausgefüllten Meldezettel sind bei Frau Paterno abzugeben.
7. Hüttenbenutzung
¨ Schlafräume, Aufenthaltsräume, Küche, Flure und Treppen dürfen nicht mit Ski- oder Bergstiefel betreten werden. Diese sind in dem dafür vorgesehenen Schuhraum abzustellen.
¨ Es darf nur mit Bettwäsche (Leintuch/Bezüge) bzw. DAV-Schlafsack übernachtet werden. Bettwäsche ist mitzubringen bzw. kann bei der Hausverwalterin ausgeliehen werden. Dsgl. können Hüttenschlafsäcke käuflich erworben werden. Im Lager ist die Benutzung von Schlafsäcken gestattet.
¨ Rauchen und Verwenden von offenem Feuer ist in den Schlafräumen, den Sanitärräumen, den Fluren und im Treppenhaus feuerpolizeilich untersagt.
¨ Bei der Küchenbenutzung ist auf die pflegliche Behandlung der Kücheneinrichtung zu achten; dies gilt insbesondere für die vorhandenen elektrischen Geräte, Herde und Spülen.
¨ Geschirr- und Glasbruch bitten wir, durch eine entsprechende Eintragung in dem Abrechnungsbogen zu regulieren.
¨ Geschirrtücher sind selbst mitzubringen.
8. Reinigung
1. Die Hütte ist in einem sauberen Zustand wieder zu verlassen.
2. Jeder Besucher ist verpflichtet, bei der Reinigung nach Anweisung des Hüttendienstes mitzuhelfen.
3. Geschirr und Küche sind unmittelbar nach Benutzung zu säubern.
4. Die Schlafräume einschließlich der Flure und Treppen sind besenrein zu hinterlassen; weiterhin sind die Schlafräume naß auszuwischen sowie Waschbecken und Spiegel in den Zimmern zu säubern. Die Mülleimer in den Zimmern sind in geleertem Zustand zu hinterlassen.
5. Die Küche ist naß auszuwischen.
6. Müll ist in den vorgesehenen Behältnisse zu deponieren, Putzgeräte sind aufzuräumen.
In der Regel erfolgt durch die Hausverwalterin eine Endreinigung, vor allem im Sanitärbereich (Duschen/WC), sowie in den Fluren und im Treppenhaus.
9. Hüttenruhe
Grundsätzlich ist von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr Hüttenruhe. Für die Einhaltung ist die Hausverwalterin bzw. der Hüttendienst verantwortlich.
In Ausnahmefällen kann die Zeit der Hüttenruhe durch den Hüttendienst verkürzt werden. Dies ist aber nur bei Einwilligung aller Nächtigungsgäste möglich ! ! !
10. Abrechnung und Bezahlung
1. Auf der Hütte liegen Abrechnungsbögen aus, die pro Gruppe getrennt auszufüllen und bei der Hausverwalterin abzugeben sind.
2. Die Übernachtungspreise sind dem Hüttenaushang zu entnehmen. Die Übernachtungsgebühren sind in Euro auf das Konto 727600001 bei der Volksbank Backnang eG,
BLZ 602 911 20, zu überweisen.
3. Die Zahlung der Übernachtungsgebühren hat innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen.
11. Rücktritt
Bei Absagen der reduzierten Teilnehmerzahl um mehr als 25 % der bestätigten Übernachtungsplätze spätestens 12 Wochen vor dem reservierten Termin sind 40 %, spätestens 8 Wochen vorher 60 % und bei späteren Absagen 80 % der Übernachtungskosten als Ausfallgebühr zu entrichten.
12. Sonstiges
Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger Einwilligung durch die Sektion erlaubt.
MIT DER RESERVIERUNGSBESTÄTIGUNG WIRD DIESE HÜTTENORDNUNG ANERKANNT ! ! !