Die Ausfahrten werden als Gemeinschaftsveranstaltungen durchgeführt!
Anmeldung:
Die Anmeldungen erfolgen über das AlpinZentrum der Sektion Schwaben, persönlich, telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail unter Angabe der Nummer der Ausfahrt. Bei Mehrtagesausfahrten (ab 4 Tage) muss eine schriftliche Anmeldung nachgereicht werden. Die ausgewiesene Anzahlung ist sofort bei der Anmeldung, die Teilnahme- bzw. Restgebühr spätestens bis zum Anmeldeschluss der jeweiligen Tour an die Sektion Schwaben zu zahlen.
Bankverbindung: BW-Bank, Konto-Nr. 1 269 015, BLZ: 600 501 01.
Abmeldung:
Bei Abmeldung vor dem Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,-€ erhoben. Nach dem Anmeldeschluss verfällt die Anzahlung bzw. die Teilnahmegebühr, es sei denn, dass jemand von der Warteliste nachrückt. Außerdem sind der Sektion Schwaben die Kosten zu ersetzen, die für bestellte und nicht in Anspruch genommene Leistungen (z.B. Quartiere, Bus usw. ) bzw. für Umbuchungen in Rechnung gestellt werden.
Bahnfahrten:
Bei Wanderungen mit Bahn und Anmeldung werden die Fahrkarten nach Ablauf der Anmeldefrist unter Nutzung des günstigsten Bahntarifs durch den Wanderführer beschafft. Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss können nicht berücksichtigt werden. Teilnehmer, die auf eigenes Risiko am Treffpunkt erscheinen, müssen sich selbst um eine Fahrkarte bemühen.
Pkw-Fahrten:
Bei Pkw-Fahrgemeinschaften werden die entstandenen Kosten aus Kraftstoff, Maut, Parkplatz usw. von allen Fahrzeuginsassen zu gleichen Teilen getragen.
Allgemeines:
Die Wanderungen und Touren werden normalerweise bei jeder Witterung durchgeführt. Bei extremen Witterungsverhältnissen werden die Teilnehmer rechtzeitig informiert.
Bei allen Ausfahrten sind wir nur Vermittler der in Anspruch genommenen Unternehmen; deren Haftung bleibt unberührt.
Rucksackverpflegung und Regenschutz sowie für die Gebirgsausfahrten geeignete Ausrüstung wie z.B. feste Bergschuhe, warme Kleidung, Hüttenschlafsack sind mitzunehmen.
Bitte Personalausweis, DAV-Mitgliedsausweis, Versicherungskarte nicht vergessen.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Anordnungen der Führer Folge zu leisten
Die Teilnahme an den Wanderungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Führer ist berechtigt, Änderungen des Tourenverlaufs vorzunehmen, wenn dies für einen reibungslosen und sicheren Ablauf erforderlich ist. Er ist ebenfalls berechtigt, Teilnehmer zurückzuweisen, die er für die Tour nicht geeignet hält.
| 5.9 K |